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Wohltäter

Werden Sie Förderer oder Sponsor. Ihr Engagement stellt einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und die Fortentwicklung der OSTRALE dar. Es stärkt die künstlerischen und pädagogischen Programme der OSTRALE und ist ein wichtiger Impulsgeber für die Kunstförderung in Dresden. Wir freuen uns über jede Art der Unterstützung (auch Sachspenden), die dem Leitbild und dem gesellschaftlichen Auftrag der OSTRALE dienlich sind. Kunst- und Kulturförderung und die Förderung von künstlerischer Bildung von Kindern und Jugendlichen liegen uns besonders am Herzen.

Möglichkeiten Ihres Engagements

Für einmalige Spenden ab 1.000 Euro erhalten Sie:

  • namentliche Nennung im nächsten OSTRALE-Katalog
  • Bereitstellung von Logo und Grafiken für die Verlinkung der OSTRALE auf Ihrer Homepage

Bei jährlichem Sponsoring ab 2.500 Euro erhalten Sie:

  • 12 Eintrittskarten + Exklusivführung
  • Ihr Logo auf unserer Website mit Verlinkung zu Ihrer Seite

Bei jährlichem Sponsoring ab 5.000 Euro erhalten Sie:

  • 25 Eintrittskarten + Exklusivführung
  • Ihr Logo im OSTRALE-Katalog
  • Ihr Logo auf unserer Website mit Verlinkung zu Ihrer Seite

Bei jährlichem Sponsoring ab 10.000 Euro erhalten Sie:

  • 50 Eintrittskarten + Exklusivführung
  • eine halbseitige Anzeige im OSTRALE-Katalog
  • Ihr Logo aufgeführt als Haupt-Sponsor im OSTRALE-Katalog
  • Ihr Logo auf unserer Website mit Verlinkung zu Ihrer Seite

Bei jährlichem Sponsoring ab 20.000 Euro erhalten Sie:

  • 100 Eintrittskarten + Exklusivführung
  • eine ganzseitige Anzeige im OSTRALE-Katalog
  • Ihr Logo aufgeführt als Haupt-Sponsor im OSTRALE-Katalog
  • Ihr Logo auf den OSTRALE-Plakaten (Großformat und DIN A1)
  • Ihr Logo auf unserer Website mit Verlinkung zu Ihrer Seite
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Gern passen wir auch ein individuelles Leistungskonzept für Sie an!Auf der Rückseite finden Sie Beispiele für den werblichen Auftritt Ihres Unternehmens auf verschiedenen Kommunikationsmitteln der OSTRALE. Ihr Sponsoring ist als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig. Für Ihre Spende erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.